PIXELUTION.AT Multimedia Agentur : AGB

PIXELUTION.AT Multimedia Agentur Tirol

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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

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I. Vertragsparteien

Auftragnehmer, "PIXELUTION.AT Multimedia Agentur - Inhaber August Florian Golser, BSc", im Folgenden kurz als "Pixelution" bezeichnet und der Kunde, im Folgenden als "Auftraggeber" bezeichnet.

II. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen Pixelution und dem Auftraggeber kommt nur zustande, wenn das von Pixelution ausgearbeitete Angebot bzw. die Auftragsbestätigung vom Auftraggeber mit entsprechender firmenmäßiger Zeichnung versehen und an Pixelution retourniert wird.

Die unter den Vertragsparteien vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag.
Vereinbarte Termine können von Pixelution nur eingehalten werden, wenn das vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellende Material rechtzeitig bzw. in der vereinbarten Form geliefert wird und die erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers erfolgt.

Später auftretende Änderungswünsche des Auftraggebers können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

III. Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Pixelution alle Inhalte, die für die Erstellung und Erbringung der im Auftrag festgehaltenen Leistungen erforderlich sind, zur Verfügung.

Für die Herstellung der Inhalte ist (soweit nicht anders vereinbart) allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.

  • Der Auftraggeber wird Pixelution einzubindende Texte in digitaler Form im Dateiformat TXT, DOC oder PDF zur Verfügung stellen.
  • Der Auftraggeber wird Pixelution Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos, ...) in digitaler Form im Dateiformat JPG, GIF, PNG, TIF oder EPS zur Verfügung stellen.
  • Für die Abklärung aller damit verbundenen Berechtigungen (insbesondere Urheberrechte, Kennzeichnungs- und Wettbewerbsrechte) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
  • Der Auftraggeber stellt Pixelution die Zugangsdaten für seinen Webserver zum Zwecke der Erstellung und Speicherung der Website zur Verfügung. Zu den Zugangsdaten gehören die Adresse des FTP-Servers, der Benutzername und das Passwort.
  • Der Webserver des Auftraggebers muss die für die technische Umsetzung der Internetpräsenz nötigen Technologien unterstützen.

IV. Zahlungsmodalitäten

Die Höhe des zu entrichtenden Entgelts ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen Pixelution und dem Auftraggeber. Die vereinbarten Beträge verstehen sich immer exklusive Umsatzsteuer. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Arbeits- und Zeitaufwand, der nicht von Pixelution zu vertreten ist, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

  • Die Leistungen von Pixelution sind grundsätzlich ab Rechnungsdatum ohne weitere Abzüge fällig. Die Bezahlung hat binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Beauftragung ist eine Anzahlung in der Höhe von 30% des Auftragswertes fällig.
  • Pixelution ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils von Pixelution bereits erbrachten Leistungen.
  • Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so wird von Pixelution ausnahmslos die Vollbringung weiterer Leistungen eingestellt bis der Zahlungseingang verbucht ist. Weiters ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8% per anno verpflichtet.

V. Gewährleistung und Haftung

Ansprüche des Auftraggebers sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablieferung der Leistungen von Pixelution schriftlich geltend zu machen und vom Auftraggeber zu beweisen. Andernfalls sind alle Ansprüche erloschen. Bei berechtigten Ansprüchen des Auftraggebers werden die geltend gemachten Mängel von Pixelution binnen einer angemessenen Frist durch Verbesserung oder Austausch behoben.

Pixelution haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ansprüche sind binnen 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend zu machen und der Höhe nach durch den Auftragswert beschränkt. Pixelution übernimmt keinerlei Haftung für Kosten oder Fehler, die durch (nachträgliche) Änderungen oder vertragswidrige Eingriffe des Auftraggebers bzw. von Dritten verursacht wurden.

Pixelution ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Pixelution nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte Pixelution wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der im Vertrag festgesetzten, erbrachten Leistungen resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, Pixelution von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und Pixelution die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

VI. Urheberrechte und Verwertungsrechte

Der Auftraggeber ist nicht zu einer Weitergabe oder Weiterentwicklung der Leistungen von Pixelution berechtigt.

An geeigneten Stellen werden in den von Pixelution erstellten Internet- und Multimedia-Anwendungen sowie grafischen Arbeiten Hinweise auf die Urheberstellung von Pixelution aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne ausdrückliche Zustimmung von Pixelution zu entfernen.

Alle von Pixelution für eine Präsentation bzw. für ein Erstkundengespräch entwickelten Ideen und Konzepte, die zu keinem Kundenauftrag führen, können von Pixelution anderweitig genutzt und verwertet werden.

VII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle gegenwärtigen und künftig entstehenden Vertragsleistungen zwischen Pixelution und dem Auftraggeber ist der Sitz von Pixelution in St. Johann in Tirol.

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag ergeben, die Stadt Kitzbühel als Gerichtsstand vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages.

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